Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Bedingungen gelten für die Nutzung von Software, die von server.camp – im folgenden “Anbieter” genannt – als Software as a Service bereitgestellt wird.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software zur Nutzung über das Internet. Das beinhaltet ausschließlich:

  • die Bereitstellung und der Betrieb von Standardsoftware
  • die Speicherung der dazu notwendigen Daten

(2) Der Anbieter stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, in ihrem Verfügungsbereich bereit. Es obliegt dem Kunden, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software am Übergabepunkt und ihrer Nutzung zu schaffen.

(3) Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen bedürfen eines gesonderten Vertrages.

(4) Der Anbieter kann jederzeit aktualisierte Versionen der Software bereitstellen.

(5) Der Anbieter wird den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Software gegen eine monatliche Gebühr zur Verfügung. Diese ist monatlich im voraus zu entrichten und berechtigt zur Nutzung der Software bis zum Kalendertag des Folgemonats. Nach Ablauf eines Monats verlängert sich die Nutzungsdauer automatisch um einen weiteren Monat (“Abo-Modell”).

(2) Der Anbieter kann zu Werbezwecken eine bestimmte Anfangszeit kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu ist zu Beginn ein abgeschlossenes Abo notwendig, der erste Monat wird dann entsprechend vergünstigt abgerechnet. Aus Werbeangeboten entsteht kein Anspruch, zudem ist keine Übertragung auf andere Produkte möglich.

§ 4 Nutzungsrechte

§ 4.1 Rechte an der Software

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden ein auf die Dauer der Vertragslaufzeit zeitlich begrenztes, nicht-exklusives Nutzungsrecht an der Software zur Verfügung.

(2) Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App“) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(3) Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.

§ 4.2 Rechte an den Daten

(1) Die vom Kunden erfassten Daten werden durch den Anbieter gespeichert. Der Kunde behält zu jeder Zeit alle Rechte an den Daten und kann daher vom Anbieter jederzeit Herausgabe oder Löschung verlangen. Die Herausgabe erfolgt durch einen digitalen Versand durch den Anbieter. Der Kunde hat keinen Anspruch an ein bestimmtes Format oder auf eine Software zur Interpretation der Daten.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde hat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben. Sofern der Kunden Kenntnis von unberechtigter Einsichtnahme der eigenen Zugangsdaten durch Dritte erlangt, ist er verpflichtet, diese unverzüglich zu ändern. Ein Verlust der Zugangsdaten ist unverzüglich dem Anbieter anzuzeigen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.

(3) Der Kunde hat vom Anbieter zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zu nutzen, seine Daten in seinem originären Verantwortungsbereich zu sichern.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Fehlfunktionen und Sicherheitslücken an den Anbieter zu melden, sobald diese dem Kunden bekannt werden.

§ 6 Zuwiderhandlungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

(2) Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.

(3) Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.

(4) Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.

(5) Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

(6) Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Anbieter bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

§ 7 Servicelevel

(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software mit einer Verfügbarkeit von 98% im Monatsmittel. Der Anbieter verpflichtet sich, Wartungen an der Software außerhalb der Kernzeiten von 9 bis 17 Uhr durchzuführen und diese auf digitalem Wege im voraus anzukündigen. Davon ausgenommen sind Wartungen, die notwendig sind, um unmittelbar schwere Fehlfunktionen oder Sicherheitsmängel zu beseitigen. Angekündigte Wartungsfenster bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote unberücksichtigt.

(2) Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

§ 8 Störungsmanagement

(1) Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den hier vereinbarten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.

(2) Der Anbieter wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm der Anbieter den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:

  • Schwerwiegende Störung
    Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.

  • Sonstige Störung
    Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.

  • Sonstige Meldung
    Störungsmeldungen, die nicht in die genannten Kategorien fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden vom Anbieter nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.

(4) Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter binnen acht Stunden (schwerwiegende Störungen) bzw. 24 Stunden (sonstige Störungen) anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.

(5) Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit.

(6) Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.

(7) Der Anbieter wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und dem Anbieter bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.

§ 9 Gewährleistung

(1) Die Software wird durch den Anbieter nach Stand der Technik betrieben, trotzdem lassen sich Fehler nicht grundsätzlich ausschließen. Der Anbieter verpflichtet sich, Fehler, durch die eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten erfolgt, zeitnah und unentgeltlich zu beseitigen.

(2) Gewährleistungsansprüche, die aus Fehlern resultieren, die aus einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der Software entstehen, sind ausgeschlossen.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ebenso kann keine Haftung für Schäden übernommen werden, die dadurch entstehen, dass Zugangsdaten Dritten zugänglich gemacht wurden.

§ 11 Verarbeitung personenbezogener Daten

(1) Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Anbieter wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Kunde wird mit dem Anbieter die Details für den Umgang des Anbieters mit den Daten des Kunden nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbaren.

(2) Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Für das Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde gilt: Gegenüber der betroffenen Person trägt die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten der Kunde, außer soweit der Anbieter etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer ihm zuzurechnenden Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde wird etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich prüfen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme des Anbieters durch die betroffene Person. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner Pflichten unterstützen.

(4) Der Anbieter gewährleistet, dass Daten des Kunden ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(5) Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen des Anbieters.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem im Vertrag bezeichneten Datum zunächst für die Dauer von einem Monat.

(2) Der Vertrag kann zum jeweiligen Laufzeitende beiderseitig gekündigt werden. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag zu Laufzeitende um jeweils einen Monat.

(3) Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern. Auf Wunsch wird der Anbieter den Kunden dabei unterstützen. Eine Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages schon aus datenschutzrechtlichen Gründen regelmäßig nicht mehr gegeben sein.

(5) Der Anbieter wird alle Daten bis spätestens 30 Tage nach Vertragsende unwiderruflich löschen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

(3) Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden.

(4) Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB des Anbieters.

(5) Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.

(6) Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar werden sollte.